Peer-to-Peer ab 01.10 2026: Was Unternehmen und Gemeinden davon haben
Die vier Nahbereiche nach § 70 Abs. 6 ElWG. Die heute geltenden Reduktionen von 57 % lokal und 28 % regional betreffen GEAs und EEGs; für Peer-to-Peer legt die Systemnutzungsentgelte-Verordnung ab 1. Jänner 2027 fest, wie hoch sie ausfallen.
Kurzfassung
Ab 1. Oktober 2026 dürfen zwei oder mehr "aktive Kund:innen" Strom direkt per Vertrag teilen. Kein Verein, kein Vorstand, keine Statuten. Sie kommt mit einem Haken: Die reduzierten Netzentgelte für die neuen Modelle greifen erst mit der Netzentgeltverordnung ab 1. Jänner 2027, und die Prozentsätze sind noch nicht veröffentlicht. Wer heute Netzkosten senken will, macht das weiter über eine Energiegemeinschaft. Wer 2027 Peer-to-Peer dazunehmen will, sollte jetzt Zählpunkte, Messkonzept und Abrechnung sauber haben.
01.10.2026
P2P rechtlich möglich
05.10.2026
Start in der Praxis, vorerst nur innerhalb eines Netzbetreibers, ohne Netzkostenersparnis
ab 2027 geplant
Netzkostenersparnis und Netzbetreiberübergreifend
Was ist ein P2P-Vertrag?
Ein Peer-to-Peer-Vertrag ist eine zivilrechtliche Vereinbarung über den Verkauf oder die Schenkung von erneuerbarem Strom zwischen Marktteilnehmer:innen. Keine Rechtsform, keine Mitgliederverwaltung, keine Generalversammlung. Gewinnabsicht ist ausdrücklich erlaubt - anders als bei einer Erneuerbare-Energiegemeinschaft, siehe Unterschied zwischen EEG und BEG. Teilnehmen dürfen natürliche und juristische Personen, also auch Großunternehmen, begrenzt auf 6 MW Erzeugungsleistung je Zählpunkt.
So wie eine Energiegemeinschaft ist er kein Ersatz für Energie-Lieferanten. Was in der Viertelstunde nicht gedeckt ist, kommt weiter vom Energieversorger. Was niemand abnimmt, geht weiter in die Einspeisung. Zugeordnet wird nur, was in derselben Viertelstunde erzeugt und verbraucht wird.
Die Nahbereiche: ab jetzt zählt immer die Entfernung
Das ist die eigentliche Umstellung im ElWG. Die Vergünstigung bei den Netzentgelten hängt künftig am Nähekriterium - auch für Großunternehmen. § 70 Abs. 6 ElWG kennt vier Stufen. Die Grafik oben zeigt sie von innen nach außen.
Nahbereich
Was das technisch heißt
Größenordnung
Hauptleitung
innerhalb einer Liegenschaft, hinter dem Hausanschluss
ein Gebäude
Standortbereich
mehrere Leitungen an derselben Sammelschiene
ein Betriebsgelände
Lokalbereich
gemeinsames Niederspannungs-Verteilernetz
rund 1 km Radius
Regionalbereich
gemeinsames Mittelspannungsnetz
rund 30 km Radius
Für Betriebe mit mehreren Standorten ist das die erste Frage, nicht die letzte: Hängen Halle und Bürogebäude an derselben Sammelschiene - oder an zwei Umspannwerken? Den Nahbereich bestimmt der Netzbetreiber bzw. dessen Netztopologie.
Netzkosten: was heute gilt, was 2027 kommt
Heute gilt für Erneuerbare-Energiegemeinschaften: 57 % weniger Netznutzungsentgelt im Lokalbereich, 28 % weniger im Regionalbereich. Dazu entfallen Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag auf die geteilte Menge. Für Peer-to-Peer gilt das so nicht. Die Reduktionen für die neuen Modelle kommen mit der Systemnutzungsentgelte-Verordnung ab 1. Jänner 2027. Die Höhe ist zum Zeitpunkt dieses Artikels nicht veröffentlicht - die Tarifverordnung wird gegen Jahresende 2026 erwartet. Die Reduktion steht nicht im ElWG, sondern in der Verordnung der E-Control - und die kennt bis zu ihrer Novelle nur die lokale und die regionale EEG. Der Netzbetreiber hat damit von Oktober bis Dezember 2026 keine Rechtsgrundlage, für einen P2P-Vertrag einen vergünstigten Netzarbeitspreis zu verrechnen. Die Koordinationsstelle formuliert es so: bis Ende 2026 haben weiterhin nur Mitglieder einer lokalen oder regionalen EEG ein Anrecht auf den reduzierten Netzarbeitspreis. Dasselbe gilt für die neuen Modelle: regionale BEGs und Eigenversorgung.
Netzkostenersparnis der P2P-Verträge wird erst mit 01.01.2027 aktiv. Wie hoch diese ausfallen, ist noch ungewiss.
Wichtig für jede Kalkulation: Der Rabatt betrifft das Netznutzungsentgelt je geteilter kWh, nicht deine Stromrechnung insgesamt. Netzverlustentgelt, Messentgelt und Leistungskomponente bleiben. Ab 2027 kommt zusätzlich der neue Leistungstarif, der die Netzentgelte schrittweise in Richtung 50 % Arbeit und 50 % Leistung verschiebt.
Zahlungsabwicklung: wer misst, wer rechnet, wer zahlt
Der Netzbetreiber misst, validiert die Viertelstundenwerte, teilt die Mengen nach dem vereinbarten Schlüssel auf und verrechnet die Netzentgelte. Die Rechnung stellt der verantwortliche Erzeuger - oder ein beauftragter Organisator. Bei einem Vertrag mit dem Nachbarbetrieb ist das ein Excel-Problem. Bei zwölf Zählpunkten mit unterschiedlichen Preisen und monatlicher Rechnung ist es ein flexibles Abrechnungssystem.
Dazu kommen Pflichten: Ab 30 kW Erzeugungsleistung bei Haushalten und ab 100 kW bei allen anderen gelten Lieferantenpflichten: allgemeine Lieferbedingungen, Informationsblatt, transparente Rechnung, Wahlrecht zwischen Monats- und Jahresrechnung.
Steuerlich: Der Verkauf ist eine umsatzsteuerpflichtige Lieferung. Die Elektrizitätsabgabe liegt 2026 bei 0,82 ct/kWh für Nicht-Haushalte, regulär sind es 1,5 ct/kWh. Die Befreiung, die eine EEG auf die geteilte Menge hat, bringt ein P2P-Vertrag nicht mit.
Genau diese Schicht für flexible Verrechnung bauen wir seit 2024: Zählpunkte, EDA-Kommunikation, Aufteilung in 15-Minuten-Auflösung, Rechnungen, SEPA-Export. Wie das im Betrieb aussieht, steht auf der Seite zur Plattform, was es kostet unter Preise.
P2P, GEA, EEG, BEG: die Unterschiede in einer Tabelle
Modell
Rechtsform
Wer darf mit
Netzentgelt-Rabatt
Abgaben entfallen
GEA
nein
Eigentümer:innen und Nutzer:innen einer Liegenschaft
keine Netznutzung, daher bis 100 %
Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag
Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag
BEG
ja
offen, auch Großunternehmen, max. 6 MW je Zählpunkt
heute keine Reduktion, ab 2027 nach Nähekriterium
nein
P2P
nein
zwei oder mehr aktive Kund:innen, auch Großunternehmen, max. 6 MW je Zählpunkt
ab 1.1.2027, Höhe noch offen
nein
Der zweite Unterschied steht nicht in der Tabelle: Bei einer EEG ist Gewinnabsicht nicht zulässig, bei einem P2P-Vertrag schon. Wer Strom verkaufen und daran verdienen will, hatte dafür bisher keinen sauberen Weg. Und eine Erleichterung für bestehende Gemeinschaften: Eine EEG darf seit dem ElWG mehrere Netzgebiete umfassen. Wer heute an der Gebietsgrenze scheitert, sollte das noch einmal prüfen lassen - wir machen das im Rahmen der Verwaltung von GEA, EEG und BEG.
Für Unternehmen: drei Konstellationen, die ab Oktober neu sind
Mehrere eigene Standorte. Die Eigenversorgungsanlage erlaubt es, Strom aus der PV am Standort A an Standort B zu verbrauchen. Ohne Vertragspartner, ohne Rechtsform, nur mit technischer Anmeldung. Für Handel, Gewerbe und Produktion mit Filialstruktur ist das der direkteste Weg.
Großunternehmen. Ab 250 Mitarbeitenden oder 50 Mio. Euro Umsatz war bisher nur die BEG offen, weil die EEG für große Unternehmen gesperrt ist. Mit P2P und BEGs im Nahebereich kommen weitere Optionen dazu: ohne Vereinsgründung, mit erlaubter Gewinnabsicht, begrenzt auf 6 MW je Zählpunkt.
PV-Überschuss statt Einspeisevergütung. Wer heute zu Mittag einspeist und dafür Spotmarktpreise bekommt, vermarktet regional typischerweise zwischen 6 und 8 ct/kWh. Das rechnet sich schon vor jedem Netzkostenrabatt.
Was in allen drei Fällen zuerst zu klären ist: an welchem Umspannwerk die Zählpunkte hängen. Mehr dazu auf der Seite Energy Sharing für Unternehmen und KMU.
Für Gemeinden: Eigenversorgung, und eine Pflicht, die neu ist
Amtsgebäude, Schule, Bauhof, Kindergarten, Ladepunkte: Wenn die PV auf einem Dach sitzt und der Verbrauch in fünf Gebäuden, war das bisher eine Energiegemeinschaft mit Vereinsstruktur. Ab Oktober reicht dafür die Eigenversorgung - eigene Anlagen, eigene Zählpunkte, keine zweite Organisation. Eine Pflicht kommt dazu. Gemeinden, die eine Anlage betreiben und Strom gemeinsam nutzen, müssen mindestens 10 % der jährlich geteilten Menge für schutzbedürftige Haushalte und gemeinnützige Einrichtungen zugänglich machen. "Zugänglich machen" kann zum Beispiel heißen, dass die Statuten der EG diesen Umstand berücksichtigen, ob tatsächlich 10 % der geteilten Menge an diese Haushalte fließen ist nicht zwingend. Unsere Einschätzung: Für die meisten Gemeinden ist das kein Problem, sondern der Punkt, über den im Gemeinderat am wenigsten diskutiert wird. Dieselbe Mechanik läuft bei SolarSolidar, unserer Spenden-Energiegemeinschaft mit der Volkshilfe Wien.
Nicht immer lohnt es sich auf P2P zu warten. Der rechtliche Rahmen steht ab 1. Oktober 2026. Die Marktprozesse stehen nicht. Der Start am 5. Oktober funktioniert zunächst nur innerhalb eines Netzbetreibers, netzbetreiberübergreifend ist April 2027 geplant, und unsere Erwartung für belastbare Marktreife ist Q2 2027. Das hängt daran, wie schnell die Netzbetreiber die neuen Prozesse integriert haben.
Stattdessen: die Zählpunkte heute in eine Struktur bringen, die 2027 nur noch andere Aufteilungsregeln braucht. Dieselben Zählpunkte, dieselben Viertelstundenwerte, dieselbe Abrechnungslogik. Vielleicht ist für deinen Fall eine bestehende Energiegemeinschaft günstiger ist als alles, was wir selbst betreiben.
Kurz & knapp: Häufige Fragen
Ab wann ist Peer-to-Peer in Österreich möglich?
Rechtlich ab 1. Oktober 2026. In der Praxis startet die Umsetzung am 5. Oktober 2026, zunächst nur innerhalb eines Netzbetreibergebiets. Netzbetreiberübergreifend ist April 2027 geplant.
Wie viel Netzkosten spare ich mit einem P2P-Vertrag?
Von Oktober bis Dezember 2026 nichts: Der Netzbetreiber darf für P2P noch keinen vergünstigten Netzarbeitspreis verrechnen, weil die Reduktion in der Verordnung der E-Control steht und die bis zur Novelle nur lokale und regionale EEGs kennt. Ab 1. Jänner 2027 sollen die Reduktionen auf P2P, BEG und Eigenversorgungsanlage ausgeweitet werden, die Höhe wird gegen Jahresende 2026 erwartet. Zum Vergleich: Eine lokale EEG spart heute 57 % des Netznutzungsentgelts je geteilter kWh, eine regionale 28 %.
Brauche ich für P2P einen Verein oder eine andere Rechtsform?
Nein. Ein P2P-Vertrag ist eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen aktiven Kund:innen. Gewinnabsicht ist erlaubt.
Was ist der Unterschied zwischen P2P und einer Energiegemeinschaft?
Eine EEG braucht eine Rechtsform, darf keinen Gewinn machen und ist für große Unternehmen gesperrt. Dafür bringt sie heute den Netzentgeltrabatt und den Entfall von Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag. Ein P2P-Vertrag braucht nur eine Unterschrift, erlaubt Gewinn und ist für alle offen - bringt aber keine Abgabenbefreiung.
Wer stellt bei einem P2P-Vertrag die Rechnung?
Der verantwortliche Erzeuger oder ein beauftragter Organisator. Der Netzbetreiber liefert die validierten Viertelstundenwerte und verrechnet die Netzentgelte, das Geld zwischen den Parteien bewegt er nicht.
Du willst wissen, was bei euch geht - und ab wann? Erstgespräch vereinbaren. 30 Minuten, danach weißt du, welches Modell zu euren Zählpunkten passt und was es kostet.
verfasst am 16.9.2026 von Lukas Hückel. Lukas ist Mitgründer von sonnnig. Er kümmert sich um Gründung, Verwaltung und Optimierung von Energiegemeinschaften in allen Formen. lukas@sonnnig.at