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Peer-to-Peer seit 01.10.2026:
Was das für deinen Haushalt bedeutet

REGIONALBEREICHMittelspannungsnetz · rund 30 km · Zonelevel 4 und 5LOKALBEREICHNiederspannungsnetz · rund 1 km · Zonelevel 3STANDORTBEREICHgleiche Sammelschiene · Zonelevel 2HAUPTLEITUNGZonelevel 1
Die vier unterscheidbaren Nahebereiche nach § 70 Abs. 6 ElWG. Formal zählt die Umsetzung sieben Zonen; die beiden äußersten - die Gebotszone - bekommen keine Reduktion und fehlen hier. Die Netzgebiete bestimmen, in welchen Bereich zwei Zählpunkte fallen. Die Prozentsätze gelten heute für Erneuerbare-Energiegemeinschaften; für Peer-to-Peer legt die Systemnutzungsentgelte-Verordnung ab 1. Jänner 2027 fest, wie hoch sie ausfallen.

Kurzfassung

Seit 1. Oktober 2026 kannst du als Privatperson Strom direkt per Vertrag mit Familie, Nachbarn oder deinem Zweitwohnsitz teilen - ohne Verein, ohne Vorstand, ohne Statuten. Der Haken: Günstigere Netzentgelte für P2P gibt es erst ab 1. Jänner 2027, die genaue Höhe steht noch nicht fest. Bis dahin kostet dich sonnnig als Abwicklungs-Dienstleister 2 € brutto pro aktivem Zählpunkt und Monat - egal ob du schenkst oder verkaufst.
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01.10.2026
P2P rechtlich möglich
05.10.2026
Start in der Praxis, vorerst nur innerhalb eines Netzbetreibers, ohne Netzkostenersparnis
ab 2027 geplant
Netzkostenersparnis und Netzbetreiberübergreifend

Was ist ein P2P-Vertrag?

Ein Peer-to-Peer-Vertrag ist eine zivilrechtliche Vereinbarung über den Verkauf oder die Schenkung von PV-Strom zwischen Privatpersonen - ohne Rechtsform, ohne Verein. Du bestimmst Nahebereich und Strompreis selbst, auch 0 €, wenn du schenkst.

So wie eine Energiegemeinschaft ist der P2P-Vertrag kein Ersatz für deinen Stromanbieter. Was in der Viertelstunde nicht gedeckt ist, kommt weiter von deinem Energieversorger. Was niemand abnimmt, geht weiter in die Einspeisung. Zugeordnet wird nur, was in derselben Viertelstunde erzeugt und verbraucht wird.

Die Nahebereiche:
Ab 2027 auch für P2P Verträge kostensenkend

Die Vergünstigung bei den Netzentgelten hängt künftig am Nähekriterium: § 70 Abs. 6 ElWG teilt das in sieben sogenannte Zonelevels. Fünf davon bekommen eine Reduktion. Geografisch unterscheidbar sind vier - die zeigt die Grafik oben.
ZonelevelBezeichnungTechnische VerbindungReduktion Netznutzungsentgelt
1Hauptleitunggemeinschaftliche Leitungsanlagen innerhalb der Liegenschaft, Haupt- und Steigleitung100% (entfällt komplett)
2Standortbereichdieselbe Sammelschiene im gleichen Hausanschlusskasten100% (entfällt komplett)
3LokalbereichNiederspannungs-Verteilernetz und Niederspannungsteil derselben Trafostation57 %
4Regionalbereich, ein NetzgebietMittelspannungsnetz und alle ohne Umspannung verschaltbaren Mittelspannungs-Sammelschienen im Umspannwerk28 % auf Netzebene 6 und 7, 64 % auf Netzebene 4 und 5
5Regionalbereich, mehrere Netzgebietewie Zonelevel 4, aber netzgebietsübergreifend - NEUwie Zonelevel 4
6Gebotszone, ein Netzgebietmehrere Umspannwerke, keine gemeinsame Verbindung im obigen Sinnkeine
7Gebotszone, mehrere Netzgebieteösterreichweit, keine gemeinsame Verbindungkeine
Für dich als Privatperson zählt vor allem eine Frage: Bist du mit Familie, Nachbarn oder deinem Zweitwohnsitz im selben Netzgebiet? Nur dann ist P2P aktuell überhaupt möglich.

Netzkosten: was heute gilt, was 2027 kommt

Heute gilt für Erneuerbare-Energiegemeinschaften: 57 % weniger Netznutzungsentgelt im Lokalbereich, 28 % weniger im Regionalbereich. Dazu entfallen Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag auf die geteilte Menge.
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Für Peer-to-Peer gilt das so nicht. Die Reduktionen für die neuen Modelle kommen mit der Systemnutzungsentgelte-Verordnung ab 1. Jänner 2027. Die Höhe ist zum Zeitpunkt dieses Artikels nicht veröffentlicht - die Tarifverordnung wird gegen Jahresende 2026 erwartet. Die Reduktion steht nicht im ElWG, sondern in der Verordnung der E-Control - und die kennt bis zu ihrer Novelle nur die lokale und die regionale EEG. Der Netzbetreiber hat damit von Oktober bis Dezember 2026 keine Rechtsgrundlage, für einen P2P-Vertrag einen vergünstigten Netzarbeitspreis zu verrechnen. Dasselbe gilt für die neuen Modelle: regionale BEGs und Eigenversorgung.
Netzkostenersparnis der P2P-Verträge wird erst mit 01.01.2027 aktiv. Wie hoch diese ausfallen, ist noch ungewiss.
Wichtig für jede Kalkulation: Der Rabatt betrifft das Netznutzungsentgelt je geteilter kWh, nicht die gesamte Stromrechnung. Netzverlustentgelt, Messentgelt und Leistungskomponente bleiben. Ab 2027 kommt zusätzlich der neue Leistungstarif, der die Netzentgelte schrittweise in Richtung 50 % Arbeit und 50 % Leistung verschiebt.

Zahlungsabwicklung: wer misst, wer rechnet, wer zahlt

Der Netzbetreiber misst, validiert die Viertelstundenwerte, teilt die Mengen nach dem vereinbarten Schlüssel auf und verrechnet die Netzentgelte. Die Rechnung über den geteilten Strom stellt der verantwortliche Erzeuger - oder ein beauftragter Organisator. Je nach Komplexität der Teilnehmer- und Tarifstruktur kann das eine Excel-Tabelle oder ein flexibles Abrechnungssystem lösen.

Pflichten kommen erst ab einer gewissen Größe dazu: Ab 30 kW Erzeugungsleistung gelten für Haushalte Lieferantenpflichten - allgemeine Lieferbedingungen, Informationsblatt, transparente Rechnung. Eine typische Hausdach-PV mit 5-15 kWp bleibt weit darunter.

Steuerlich macht es einen Unterschied, ob du schenkst oder verkaufst: Beim Verkauf fällt Umsatzsteuer an, beim Schenken nicht. Die Elektrizitätsabgabe liegt 2026 bei 1,5 ct/kWh - die Befreiung, die eine Energiegemeinschaft auf die geteilte Menge hat, bringt ein P2P-Vertrag nicht mit.

Seit 2024 rechnen wir Strom in verschiedensten Tarif-Szenarien zwischen Mitgliedern von Energiegemeinschaften ab - Zählpunkte, EDA-Kommunikation, 15-Minuten-Auflösung. Dieselbe Abwicklung machen wir jetzt auch für einzelne P2P-Verträge zwischen Privatpersonen. Wie du mitmachst, steht auf der Seite für Privathaushalte.

P2P, GEA, EEG, BEG: die Unterschiede in einer Tabelle

Modell Rechtsform Wer darf mitNetzentgelt-RabattAbgaben entfallen
GEAneinEigentümer:innen und Nutzer:innen einer Liegenschaftkeine Netznutzung, daher bis 100 %Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag
EEGjanatürliche Personen, Gemeinden, KMU, Vereine. Großunternehmen ausgeschlossen57 % lokal, 28 % regionalElektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag
BEGjaoffen, auch Großunternehmen, max. 6 MW je Zählpunktab 1.1.2027, Höhe noch offennein
P2Pneinzwei oder mehr aktive Kund:innen, auch Großunternehmen, max. 6 MW je Zählpunktab 1.1.2027, Höhe noch offennein
Die Prozentsätze in der Tabelle gelten für Netzebene 6 und 7 - das betrifft praktisch jeden Haushalt. Nur wer direkt an einer Mittelspannungs-Trafostation hängt, spart regional 64 % statt 28 %. Eine Erleichterung für bestehende Gemeinschaften: Eine EEG darf seit dem ElWG mehrere Netzgebiete umfassen. Wer heute an der Gebietsgrenze scheitert, kann das noch einmal prüfen lassen - wir machen das im Rahmen der Verwaltung von Energiegemeinschaften.

Für Privathaushalte: vier typische Konstellationen
Bis April 2027 begrenzt auf dasselbe Netzgebiet

Familie und Zweitwohnsitz. Du teilst deinen PV-Überschuss direkt mit Eltern, Kindern und deinem Ferienhaus.
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Nachbarschaft. Auch Nachbar:innen ohne eigene PV dürfen mitmachen - als Käufer:innen deines Überschusses, mit frei vereinbartem Preis.
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PV-Überschuss statt Einspeisevergütung. Wer heute zu Mittag einspeist, bekommt dafür 0-4 ct/kWh Spotmarktpreis. Direkt vereinbart, sind 6-10 ct/kWh in regionalen "Strommarktplätzen" realistisch.
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Eigenversorgung: dein eigener Zweitwohnsitz. Gehört dir der Zweitwohnsitz selbst - nicht nur Familie oder Freunden - brauchst du gar keinen Vertragspartner. Die Eigenversorgungsanlage erlaubt es, Strom von der PV an deinem Hauptwohnsitz am Zweitwohnsitz zu verbrauchen, nur mit technischer Anmeldung beim Netzbetreiber. Einen Dienstleister wie sonnnig brauchst du dafür eigentlich nicht - außer du willst Prognosen nutzen um zu wissen, wann Energie verfügbar ist, und darauf deinen Verbrauch oder deinen Speicher optimieren.

Was sonnnig für dich übernimmt

Wir übernehmen die Anmeldung beim Netzbetreiber, prüfen deine Zählpunktdaten und legen dich als P2P-Admin in unserem System an - manuell, mit Rückmeldung innerhalb von 2 Werktagen. Bis Jahresende 2026 ist die Teilnahme für die ersten Angemeldeten kostenlos, danach 2 € brutto pro aktivem Zählpunkt und Monat.
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Du willst deinen Überschuss lieber spenden statt verkaufen? Über unsere Spenden-Energiegemeinschaft SolarSolidar, unserer Spenden-Energiegemeinschaft mit der Volkshilfe Wien unterstützt du Haushalte in Energiearmut - unabhängig vom P2P-Vertrag.

Lohnt sich P2P?

Unsere Einschätzung: Nicht immer! Der rechtliche Rahmen steht seit 1. Oktober 2026. Der Start funktioniert zunächst nur innerhalb eines Netzbetreibergebiets, netzbetreiberübergreifend ist April 2027 geplant - das hängt zusätzlich davon ab, wie schnell dein Netzbetreiber die neuen Prozesse umsetzt.

Willst du nur innerhalb der Familie teilen, ist der P2P Vertrag einfach. Sobald mehrere Haushalte mitmachen, wird die Abrechnung schnell unübersichtlich - dann könnte eine Energiegemeinschaft mehr Sinn machen.

Kurz & knapp: Häufig gefragt

Ab wann ist Peer-to-Peer in Österreich möglich?

Rechtlich ab 1. Oktober 2026. In der Praxis startete die Umsetzung am 5. Oktober 2026, zunächst nur innerhalb eines Netzbetreibergebiets. Netzbetreiberübergreifend ist April 2027 geplant.
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Wie viel Netzkosten spare ich mit einem P2P-Vertrag?

Von Oktober bis Dezember 2026 nichts: Der Netzbetreiber darf für P2P noch keinen vergünstigten Netzarbeitspreis verrechnen, weil die Reduktion in der Verordnung der E-Control steht und die bis zur Novelle nur lokale und regionale EEGs kennt. Ab 1. Jänner 2027 sollen die Reduktionen auf P2P, BEG und Eigenversorgungsanlage ausgeweitet werden, die Höhe wird gegen Jahresende 2026 erwartet. Zum Vergleich: Eine lokale EEG spart heute 57 % des Netznutzungsentgelts je geteilter kWh, eine regionale 28 %.
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Brauche ich für P2P einen Verein oder eine andere Rechtsform?

Nein. Ein P2P-Vertrag ist eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen aktiven Kund:innen.
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Was ist der Unterschied zwischen P2P und einer Energiegemeinschaft?

Eine EEG braucht eine Rechtsform, darf keinen Gewinn machen und ist für große Unternehmen gesperrt. Dafür bringt sie heute den Netzentgeltrabatt und den Entfall von Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag. Ein P2P-Vertrag braucht nur eine Unterschrift, erlaubt Gewinn und ist für alle offen - bringt aber keine Abgabenbefreiung.
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Wer stellt bei einem P2P-Vertrag die Rechnung?

Der verantwortliche Erzeuger oder ein beauftragter Organisator wie sonnnig. Der Netzbetreiber liefert die validierten Viertelstundenwerte und verrechnet die Netzentgelte, das Geld zwischen den Parteien bewegt er nicht.
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Kann ich meinem Zweitwohnsitz oder meiner Familie Strom schenken?

Ja. Du bestimmst den Strompreis im P2P-Vertrag selbst - auch 0 €. Schenken ist rechtlich genauso ein P2P-Vertrag wie Verkaufen, nur ohne Preis und Umsatzsteuer.
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Was kostet die Abwicklung über sonnnig?

Bis Jahresende 2026 ist die Teilnahme für die ersten Angemeldeten kostenlos, danach 2 € brutto pro aktivem Zählpunkt und Monat - unabhängig davon, ob du schenkst oder verkaufst.

Ein Profilfoto von Lukas, dem Gründer von sonnnig.
verfasst am 8.10.2026 von Lukas Hückel. Lukas ist Mitgründer von sonnnig. Er kümmert sich um Gründung, Verwaltung und Optimierung von Energiegemeinschaften in allen Formen. lukas@sonnnig.at

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Ein Alter Computer auf dessen Bildschrim "Macht Sinn" steht.